Die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen

Individuell fördern

Alle haben das Recht, individuell gefördert zu werden: Schülerinnen und Schüler im eher unauffälligen Leistungs­mittelfeld ebenso wie leistungsschwache und besonders begabte Kinder und Jugendliche.

Individuelle Förderung beginnt mit der Frühförderung vor Beginn der Grundschule und wird während der gesamten Schulzeit weitergeführt. Sie nimmt nicht nur die Vermittlung der Unterrichtsinhalte in den Blick, sondern schult auch fachübergreifende Fähigkeiten, wie selbstgesteuertes Lernen, Methoden- und Medienkompetenzen sowie soziale und interkulturelle Kompetenzen. Lehrerinnen und Lehrer berücksichtigen die Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler sowie ihren sprachlichen und ihren kulturellen Hintergrund. Sie erkennen ihren persönlichen Lernstil und fördern ihre Motivation.

Schulen helfen Schülerinnen und Schülern, ihre Potenziale voll auszuschöpfen

  • durch diagnostische Verfahren und daraus resultierende Lernangebote. Kinder, deren Versetzung gefährdet ist, erhalten zusätzlich Lern- und Förderempfehlungen;
  • durch Beratungsangebote und Unterstützung in schwierigen privaten oder schulischen Situationen. Hierbei arbeiten die Schulen oft eng mit kommunalen Stellen und freien Trägern zusammen, wie dem schul­psychologischen Dienst, den kommunalen Integrations­zentren und regionalen Beratungsstellen.

Besonders begabte Schülerinnen und Schüler werden in Nordrhein-Westfalen im Regelunterricht gefördert. Sie benötigen Freiräume, um ihre Potenziale entwickeln zu können. Dazu werden zum Beispiel das selbstständige Lernen und der Umgang mit Freiräumen durch Vermittlung verschiedener Arbeitsformen gefördert. Ergänzt werden die unterrichtlichen Angebote durch zusätzliche Angebote wie Austauschprogramme, Schüleruniversitäten, die Teilnahme an Wettbewerben und Projekten, etwa im naturwissenschaftlichen Bereich. Häufig erfolgen außerunterrichtliche Angebote in Kooperation mit außerschulischen Partnern, wie zum Beispiel Hochschulen und kulturellen Bildungseinrichtungen.

Ein wichtiges Ziel der individuellen Förderung ist es, Aufstiegsmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Schulformen zu ermöglichen.

Ergänzungsstunden

In den allermeisten Schulen gibt es Unterrichtsstunden, die die Schulen für besondere Fördermaßnahmen nutzen können. Die Nutzung von Ergänzungsstunden ist nicht völlig frei, sondern vorrangig für die Intensivierung der individuellen Förderung einzusetzen. Das können zum Beispiel Förder­stunden zur Stärkung der Kompetenzen in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen sein. In diesen Stunden können alle Kinder einer Klasse oder nur bestimmte Teilgruppen gefördert werden. Darüber hinaus können Ergänzungsstunden für die Profilbildung der Schulen ein­gesetzt werden. Über die Verwendung der Ergänzungsstunden beschließt die Schulkonferenz.

BERATUNG UND HILFE

Die individuelle Förderung kann nur gelingen, wenn Eltern und Schule eng zusammenarbeiten. Beratung und Hilfe bieten Lehrerinnen und Lehrer, Koordinatorinnen und Koordinatoren der individuellen Förderung, die Schulaufsicht, Fachkräfte der Schulsozialarbeit sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.

Bei weiteren Fragen können die Schulen, die Schulaufsicht und die Jugendämter konkrete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Adressen bieten.

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